versicherungen-greifswald.de
Informationsportal zum Thema Versicherung in Greifswald
Versicherungsarten
Sportboothaftpflicht
Risikolebensversicherung
Unfallversicherung
Autoversicherung
Tierhalterhaftpflicht
Kinderinvaliditätsversicherung
Lebensversicherung
Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeit
Firmenrechtsschutz
Transportversicherung
Mofa-Versicherung
Krankenzusatzversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Praxisausfallversicherung
Fuhrparkversicherung
Maschinenversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflicht
Restschuldversicherung
Rentenversicherung
Öltankhaftpflicht
Krankenversicherung
Hausratversicherung
Motorradversicherung
Surfbretthaftpflicht
Messeversicherung
Ausbildungsversicherung
Betriebshaftpflicht
Wohngebäudeversicherung
KFZ-Versicherung
Mietverlustversicherung
Rechtsschutzversicherung
Vermieterrechtsschutz Aussteuerversicherung
Montageversicherung
Private Krankenversicherung
Betriebsgebäudeversicherung
Reiseversicherungen
Krankenversicherung
Versicherungportal für Greifswald
Witwenrente
Aus dem Topf, aus dem auch die gesetzlichen Altersrenten gezahlt werden, wird auch die Hinterbliebenenrente gezahlt. Hinterbliebenenrente beziehen dabei Witwen, bzw. Witwer, sowie Waisen und Halbwaisen. Voraussetzung für die Zahlung von Hinterbliebenenrente ist dabei, dass der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat.
Auf die Witwen- bzw. Witwerrente wird sowohl Erwerbseinkommen, als auch Erwerbszusatzeinkommen angerechnet – in Höhe von 40 Prozent des einen Freibetrag übersteigenden Einkommens. Darüber hinaus werden auch andere steuerpflichtige Einnahmen – mit Ausnahme der Riester Rente – angerechnet. Hierzu gehören insbesondere Vermögenseinkommen, sowie Betriebsrenten, aber auch Renten aus Privatversicherungen und private Unfallrenten.
Dabei war es nicht immer so, dass Witwen und Witwer die gleichen Rechte hatten. Dies ist erst seit 1985 so geregelt. Seither gilt, dass aus den Rentenansprüchen, bzw. aus einer bereits laufenden Rente des verstorbenen Ehepartners eine Rente gezahlt wird.
Die so genannte große Witwen- bzw. Witwerrente gilt dabei, wenn der Hinterbliebene entweder das 45. Lebensjahr bereits vollendet hat, bzw. eine Erwerbsminderung nachweisen kann, oder aber mindestens ein Kind, das Waisenrente erhält.
Die große Witwen- bzw. Witwerrente beträgt dabei 55 Prozent der dem Versicherten vor dem Todestag gezahlten Rente
Die kleine Witwen- bzw. Witwerrente gilt, wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt ist.
Die große Witwen- bzw. Witwerrente beträgt dann 25 Prozent der dem Versicherten vor dem Todestag gezahlten Rente
Im Zuge der Reformen des Sozialversicherungssystems steigt die Altersgrenze für den Erhalte von Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von derzeit 45 Jahre auf 47 Jahre an.
Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Renten erst ab 47 Jahren gezahlt.
Tarifvergleiche
Eine Übersicht der bekanntesten Versicherungsseiten im Netz: