Startseite Versicherungsvergleich für Greifswald Versicherungspartner Impressum Greifswald
Versicherungsvergleich für Greifswald | Versicherungsseiten

Versicherungsarten


Sportboothaftpflicht Risikolebensversicherung Unfallversicherung Autoversicherung Tierhalterhaftpflicht Kinderinvaliditätsversicherung Lebensversicherung Haftpflichtversicherung Berufsunfähigkeit Firmenrechtsschutz Transportversicherung Mofa-Versicherung Krankenzusatzversicherung Bauherrenhaftpflicht Praxisausfallversicherung Fuhrparkversicherung Maschinenversicherung Private Haftpflichtversicherung Jagdhaftpflichtversicherung Gewässerschadenhaftpflicht Restschuldversicherung Rentenversicherung Öltankhaftpflicht Krankenversicherung Hausratversicherung Motorradversicherung Surfbretthaftpflicht Messeversicherung Ausbildungsversicherung Betriebshaftpflicht Wohngebäudeversicherung KFZ-Versicherung Mietverlustversicherung Rechtsschutzversicherung Vermieterrechtsschutz Aussteuerversicherung Montageversicherung Private Krankenversicherung Betriebsgebäudeversicherung Reiseversicherungen Krankenversicherung

Versicherungportal für Greifswald

Witwenrente

Aus dem Topf, aus dem auch die gesetzlichen Altersrenten gezahlt werden, wird auch die Hinterbliebenenrente gezahlt. Hinterbliebenenrente beziehen dabei Witwen, bzw. Witwer, sowie Waisen und Halbwaisen. Voraussetzung für die Zahlung von Hinterbliebenenrente ist dabei, dass der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat. Auf die Witwen- bzw. Witwerrente wird sowohl Erwerbseinkommen, als auch Erwerbszusatzeinkommen angerechnet – in Höhe von 40 Prozent des einen Freibetrag übersteigenden Einkommens. Darüber hinaus werden auch andere steuerpflichtige Einnahmen – mit Ausnahme der Riester Rente – angerechnet. Hierzu gehören insbesondere Vermögenseinkommen, sowie Betriebsrenten, aber auch Renten aus Privatversicherungen und private Unfallrenten. Dabei war es nicht immer so, dass Witwen und Witwer die gleichen Rechte hatten. Dies ist erst seit 1985 so geregelt. Seither gilt, dass aus den Rentenansprüchen, bzw. aus einer bereits laufenden Rente des verstorbenen Ehepartners eine Rente gezahlt wird. Die so genannte große Witwen- bzw. Witwerrente gilt dabei, wenn der Hinterbliebene entweder das 45. Lebensjahr bereits vollendet hat, bzw. eine Erwerbsminderung nachweisen kann, oder aber mindestens ein Kind, das Waisenrente erhält. Die große Witwen- bzw. Witwerrente beträgt dabei 55 Prozent der dem Versicherten vor dem Todestag gezahlten Rente Die kleine Witwen- bzw. Witwerrente gilt, wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt ist. Die große Witwen- bzw. Witwerrente beträgt dann 25 Prozent der dem Versicherten vor dem Todestag gezahlten Rente Im Zuge der Reformen des Sozialversicherungssystems steigt die Altersgrenze für den Erhalte von Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von derzeit 45 Jahre auf 47 Jahre an. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Renten erst ab 47 Jahren gezahlt.

Tarifvergleiche

Eine Übersicht der bekanntesten Versicherungsseiten im Netz: